QCG-Förderung genau erklärt: Alle wichtigen Programme und Zuschüsse im Überblick
QCG-Förderung genau erklärt – Überblick über Programme und ZuschüsseAutor: Valerie JahnkeVeröffentlicht am 4. April 2025

Qualifizierungschancengesetz (QCG) – Welche Förderprogramme gibt es?
Berufsabschlussorientierte Weiterbildung – Ideal für Quereinsteiger
Wer kann gefördert werden?
- Beschäftigte ohne anerkannten Berufsabschluss
- Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße
Welche Kosten werden übernommen?
- Lehrgangskosten: 100 % Förderung durch die Agentur für Arbeit
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 100 %
- Entgeltersatzleistung: Nicht vorgesehen
Voraussetzungen:
- Der Kurs und der Bildungsträger müssen nach § 81 (2) SGB III zertifiziert sein
Berufliche Weiterbildung (§ 82 SGB III) – Förderung nach Unternehmensgröße
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
- Lehrgangskosten: Bis zu 100 % Förderung
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 75 %
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich
Unternehmen mit 50–499 Beschäftigten
- Lehrgangskosten: 50 %, in Sonderfällen (ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung) 100 %
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 50 %
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich
Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten
- Lehrgangskosten: 25 %
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 25 %
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich

Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens mit 120 Beschäftigten möchte eine Weiterbildung absolvieren. Die Agentur für Arbeit übernimmt 50 % der Lehrgangskosten. Falls der Mitarbeiter über 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist, kann die Förderung auf 100 % steigen.
Falls eine Weiterbildung wegen Strukturwandel oder Digitalisierung notwendig ist, können Unternehmen Qualifizierungsgeld beantragen.
Falls Unternehmen von Umstrukturierungen betroffen sind und ihre Beschäftigten während einer Kurzarbeitsphase weiterqualifizieren möchten, gibt es eine spezielle Förderung.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer und Unternehmen. Egal ob es um den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, eine betriebsinterne Weiterbildung oder die Qualifizierung während des Strukturwandels geht – es gibt viele finanzielle Vorteile. Das Berger Bildungsinstitut hilft dir, den Überblick zu behalten und die richtige Förderung für deine Weiterbildung zu sichern. ➡ Lass dich jetzt kostenlos beraten und erfahre, welche Förderung für dich infrage kommt! Jetzt Kontakt aufnehmen
Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) – Förderung bei Strukturwandel
Wer kann gefördert werden?
- Unternehmen aller Größen
- Arbeitnehmer, die sich an neue berufliche Anforderungen anpassen müssen
Welche Kosten werden übernommen?
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Nicht vorgesehen
- Entgeltersatzleistung: 60 % bzw. 67 % des bisherigen Gehalts
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich
Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Welche Kosten werden übernommen?
- Lehrgangskosten: Können je nach Situation vollständig übernommen werden
- Beteiligung des Arbeitgebers: Trägt einen Teil der Weiterbildungskosten
- Förderhöhe: Abhängig von der Betriebsgröße
Fazit – So sicherst du dir die QCG-Förderung mit dem Berger Bildungsinstitut
Über den Autor

Als engagierte Karriereberaterin und Mutter bringe ich einen reichen Schatz an Wissen und Erfahrung in der Weiterbildung mit. Mit meinem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre und über einem Jahrzehnt Erfahrung in der Berufsberatung habe ich mich darauf spezialisiert, Klienten bei der Planung und Umsetzung ihrer Bildungs- und Karrierewege zu unterstützen.