Allgemein
- Gemäß AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung, ausgerichtet an IHK-Vorgaben
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Prüfungsgebühren)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
- Bewerber zur Ausbildung suchen und bei der Einstellung mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Methoden anwenden
- Ausbildung beenden
- Vorbereitung auf die externe Prüfung
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung gemäß Verordnung („AdA-Prüfung“) vor. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt.
Diese Weiterbildung richtet sich an zukünftige Ausbilder in Betrieben, Dozenten oder Lehrbeauftragte in Schulungseinrichtungen oder in der Erwachsenenbildung sowie anderweitig Beschäftige, die eine pädagogische Befähigung benötigen.
31.03.2025 - 25.04.2025
Verfügbar
28.04.2025 - 23.05.2025
Verfügbar
28.04.2025 - 20.06.2025
Verfügbar
26.05.2025 - 20.06.2025
Verfügbar
23.06.2025 - 18.07.2025
Verfügbar
Start | Ende | Verfügbarkeit |
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31.03.2025 | 25.04.2025 | Verfügbar |
28.04.2025 | 23.05.2025 | Verfügbar |
28.04.2025 | 20.06.2025 | Verfügbar |
26.05.2025 | 20.06.2025 | Verfügbar |
23.06.2025 | 18.07.2025 | Verfügbar |
Die AEVO ist eine Aufstiegsausbildung, die als Ausweis pädagogischer Befähigung in Lehrzusammenhängen abgefragt wird. Seit August 2009 gilt wieder die Pflicht zur Zulassung der Ausbilder durch Kammerprüfung, AEVO in Ausbildungsbetrieben. Daher besteht ständig eine starke Nachfrage. Dozenten weisen häufig ebenfalls ihre pädagogische Eignung mit dieser Prüfung nach, da es kaum eine andere, allgemeingültige und direkte Prüfung gibt. Damit erhöht sich die Nachfrage; etwa ein Drittel der Teilnehmer legen die AEVO ab, um in der Erwachsenenbildung, Tagesheimen oder Schulungseinrichtungen arbeiten zu dürfen.