Qualifizierungschancengesetz (QCG) – Welche Förderprogramme gibt es?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Unternehmen und Beschäftigten attraktive Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen. Durch finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit können Arbeitnehmer ihre Qualifikation verbessern – oft komplett kostenfrei. Das Berger Bildungsinstitut hilft dir, die passende Förderung zu finden und den Antrag korrekt zu stellen.
In diesem Beitrag zeigen wir dir die wichtigsten Förderprogramme nach QCG, für wen sie gelten und wie du sie optimal für deine Weiterbildung nutzen kannst.
Berufsabschlussorientierte Weiterbildung – Ideal für Quereinsteiger
Wer kann gefördert werden?
- Beschäftigte ohne anerkannten Berufsabschluss
- Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße
Welche Kosten werden übernommen?
- Lehrgangskosten: 100 % Förderung durch die Agentur für Arbeit
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 100 %
- Entgeltersatzleistung: Nicht vorgesehen
Voraussetzungen:
- Der Kurs und der Bildungsträger müssen nach § 81 (2) SGB III zertifiziert sein
Diese Förderung eignet sich perfekt für Quereinsteiger, die einen anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten.
Berufliche Weiterbildung (§ 82 SGB III) – Förderung nach Unternehmensgröße
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
- Lehrgangskosten: Bis zu 100 % Förderung
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 75 %
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich
Unternehmen mit 50–499 Beschäftigten
- Lehrgangskosten: 50 %, in Sonderfällen (ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung) 100 %
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 50 %
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich
Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten
- Lehrgangskosten: 25 %
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 25 %
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich
Beispiel:
Ein Mitarbeiter eines Unternehmens mit 120 Beschäftigten möchte eine Weiterbildung absolvieren. Die Agentur für Arbeit übernimmt 50 % der Lehrgangskosten. Falls der Mitarbeiter über 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist, kann die Förderung auf 100 % steigen.
Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) – Förderung bei Strukturwandel
Falls eine Weiterbildung wegen Strukturwandel oder Digitalisierung notwendig ist, können Unternehmen Qualifizierungsgeld beantragen.
Wer kann gefördert werden?
- Unternehmen aller Größen
- Arbeitnehmer, die sich an neue berufliche Anforderungen anpassen müssen
Welche Kosten werden übernommen?
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Nicht vorgesehen
- Entgeltersatzleistung: 60 % bzw. 67 % des bisherigen Gehalts
- Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme möglich
Diese Förderung eignet sich besonders für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildung auf neue Technologien oder geänderte Marktsituationen vorbereiten wollen.
Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Falls Unternehmen von Umstrukturierungen betroffen sind und ihre Beschäftigten während einer Kurzarbeitsphase weiterqualifizieren möchten, gibt es eine spezielle Förderung.
Welche Kosten werden übernommen?
- Lehrgangskosten: Können je nach Situation vollständig übernommen werden
- Beteiligung des Arbeitgebers: Trägt einen Teil der Weiterbildungskosten
- Förderhöhe: Abhängig von der Betriebsgröße
Diese Unterstützung hilft Unternehmen, Fachkräfte langfristig weiterzubilden, anstatt Arbeitsplätze abzubauen.
Fazit – So sicherst du dir die QCG-Förderung mit dem Berger Bildungsinstitut
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer und Unternehmen. Egal ob es um den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, eine betriebsinterne Weiterbildung oder die Qualifizierung während des Strukturwandels geht – es gibt viele finanzielle Vorteile.
Das Berger Bildungsinstitut hilft dir, den Überblick zu behalten und die richtige Förderung für deine Weiterbildung zu sichern.
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