Überblick über die wichtigsten Förderprogramme im Rahmen des QCG
Berufsabschlussorientierte Weiterbildung Für Beschäftigte ohne anerkannten Berufsabschluss, unabhängig von der Betriebsgröße.
Lehrgangskosten: 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 100 % Entgeltersatzleistung: Nicht vorgesehen Voraussetzungen: Maßnahme & Bildungsträger müssen nach § 81 (2) SGB III zugelassen sein Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Keine Übernahme
- Berufliche Weiterbildung (§ 82 SGB III) Förderhöhe abhängig von der Unternehmensgröße, +5 % bei Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag.
Unternehmen < 50 Beschäftigte:
Lehrgangskosten: Bis zu 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 75 % Entgeltersatzleistung: Nicht vorgesehen Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme
Unternehmen 50–499 Beschäftigte:
Lehrgangskosten: 50 %, bei besonderen Fällen (ab 45 Jahren/Schwerbehinderung) 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 50 % Entgeltersatzleistung: Nicht vorgesehen Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme
Unternehmen ≥ 500 Beschäftigte:
Lehrgangskosten: 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Bis zu 25 % Entgeltersatzleistung: Nicht vorgesehen Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme
Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) Für Unternehmen aller Größenordnungen, falls Weiterbildung wegen Strukturwandel erforderlich ist.
Antrag: Arbeitgeber beantragt Qualifizierungsgeld Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Nicht vorgesehen Entgeltersatzleistung: 60 % bzw. 67 % des bisherigen Gehalts Zusätzliche Kosten bei Behinderung: Übernahme
- Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld Kostenübernahme: Ja, um Beschäftigungsfähigkeit zu sichern Beteiligung des Arbeitgebers: Trägt Teil der Lehrgangskosten Förderhöhe: Abhängig von Betriebsgröße