Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Berger Bildungsinstitut GmbH (Berger) im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen (Veranstaltungen) ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (Kunde, Auftraggeber oder Teilnehmer).
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Eigenen Bedingungen des Kunden wird nur dann zugestimmt, wenn diese ausdrücklich akzeptiert wurden.
2. Art und Umfang der Leistungen
2.1 Die Leistungen von Berger umfassen Live-Online-Seminare, Firmenseminare in eigenen Räumlichkeiten sowie Inhouse-Seminare beim Kunden.
2.2 Die Dauer der Seminare und die Anzahl minimaler und maximaler Teilnehmenden ist dem jeweiligen Kursangebot der Website zu entnehmen. Bei Firmenseminaren im eigenen Haus werden Pausen, Arbeitsplätze, Internetverfügbarkeit und technische Ausstattung nach Art und Umfang der Veranstaltung bereitgestellt.
2.3 Firmenseminare beim Kunden werden individuell vereinbart. Räume, technische Ausstattung, Internetverfügbarkeit und ggf. die Bewirtung werden vom Kunden bereitgestellt. Werden die erforderlichen Computer oder Software beim Kunden nicht bereitgestellt, kann Berger diese leihweise für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung stellen.
2.4 Werden firmeninterne Leistungen über vom Auftraggeber bereitgestellte Videokonferenz- oder andere Online-Kollaborationsplattformen erbracht, wird für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit und Kompatibilität der Plattformen keine Gewähr übernommen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden und gegebenenfalls weitere für den Zugang erforderliche Voraussetzungen mitgeteilt werden. Bei technischen Problemen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Wiederholung oder Minderung der Vergütung.
2.5 Die Ausstellung einer persönlichen Teilnahmebescheinigung erfolgt für jeden Teilnehmer. Bei Firmenseminaren beim Kunden erfolgt die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung erst nach dem Lehrgang, wobei diese im Nachgang den Teilnehmenden per E-Mail zugestellt wird.
2.6 Für die Organisation von Reise- und Hotelbuchungen wird die Verantwortung dem Kunden übertragen.
2.7 Der Kunde trägt sämtliche Kosten für An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmenden, soweit diese nicht ausdrücklich in der Veranstaltungsbeschreibung enthalten sind. Die Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung der Dozierenden wird von Berger übernommen.
2.8 Alle von Berger bereitgestellten Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Sämtliche Schutzrechte verbleiben bei Berger oder beim jeweiligen Rechteinhaber.
2.9 Die Nutzung der Materialien ist, sofern nicht anderweitig vereinbart, ausschließlich für die im Vertrag und im konkret vereinbarten Leistungsumfang vorgesehenen Zwecke gestattet. Dies schließt die Nutzung durch berechtigte Mitarbeitende des Auftraggebers zur Weiterbildung und Qualifizierung ein.
2.10 Ohne schriftliche Zustimmung von Berger dürfen die Materialien weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form:
- reproduziert,
- elektronisch verarbeitet,
- vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet,
- übersetzt,
- Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden, einschließlich der innerbetrieblichen Unterrichtsgestaltung.
2.11 Sofern für die Vertragserfüllung Materialien des Auftraggebers mit bestehenden Urheber- oder sonstigen Schutzrechten erforderlich sind, wird von Berger und den mit ihm verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dies schließt die Nutzung durch Subunternehmer im Rahmen der Vertragserfüllung ein.
2.12 Werden Software oder Lizenzen von Berger bereitgestellt, behält sich diese das Recht vor, bei begründetem Anlass einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten zu beauftragen, die Nutzung der Software bzw. die Anzahl der verbrauchten Lizenzen zu prüfen. Die Prüfung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers und ggf. in dessen Geschäftsräumen. Der Auftraggeber gewährt nach vorheriger Abstimmung Einsicht. Jede Partei trägt die durch die Überprüfung entstehenden Kosten selbst; bei Feststellung vertragswidriger Nutzung trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten allein.
2.13 Überschreitet der Auftraggeber die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte der Software – qualitativ (Art der Nutzung) oder quantitativ (Anzahl der Lizenzen) – werden die erforderlichen Nutzungsrechte ab dem Zeitpunkt der Überschreitung unverzüglich erworben.
2.14 Das von Berger bereitgestellte Learning-Management-System (LMS) darf ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden. Es ist untersagt:
- Accounts, Zugangsdaten oder Inhalte des LMS an Dritte weiterzugeben,
- Inhalte des LMS zu kopieren, zu reproduzieren, zu bearbeiten oder zu verbreiten,
- das LMS zu kommerziellen Zwecken zu nutzen, insbesondere zur Weitergabe, zum Verkauf oder zur Vermarktung der Inhalte,
- Reverse Engineering oder andere Handlungen vorzunehmen, die den Schutz der Software, der Inhalte oder der Plattform beeinträchtigen.
Die Nutzung ist auf die berechtigten Mitarbeitenden des Auftraggebers beschränkt. Jede darüberhinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Berger.
3. Vertragsschluss
3.1 Nach Absenden des Bestellbuttons wird eine automatische Empfangsbestätigung versendet; diese stellt nicht die Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Anmeldung oder durch die Rechnungsstellung durch Berger zustande.
3.1.1 Mit Absenden des Bestellbuttons wird die Anerkennung dieser AGB erklärt.
3.2 Sonderkonditionen gelten ausschließlich für den jeweils vereinbarten Vertrag.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich als Nettoangaben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer je Teilnehmenden.
4.2 Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Zugang („Zahlungsziel") und ohne Abzug fällig. Zahlungen gelten mit Eingang auf dem Konto von Berger als geleistet.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren erhoben.
4.4 Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt, dass sämtliche fälligen Zahlungen des Kunden zuvor eingegangen sind. Bei Zahlungsverzug kann die Durchführung der Veranstaltung bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge ausgesetzt werden.
4.5 Werden weniger als die vereinbarten Leistungen beim Auftraggeber abgerufen, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.
4.6 Zur Erbringung der Leistungen dürfen qualifizierte Dritte, insbesondere verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, eingesetzt werden.
5. Stornierung durch den Kunden, Absage durch Berger
5.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei Berger.
Bei Stornierung einer Veranstaltung werden folgende Gebühren berechnet:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 27–14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
- 13–7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der vereinbarten Vergütung
- ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung
Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
5.2 Berger ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder durch einen Ersatzreferenten durchzuführen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Erkrankung oder Ausfall des Dozenten
- zu geringe Teilnehmeranzahl
- technische oder organisatorische Gründe
Im Falle einer Absage wird die bereits gezahlte Vergütung erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
5.3 Force Majeure / Höhere Gewalt: Berger haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtdurchführung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb der Kontrolle (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen). Ist eine Durchführung dauerhaft unmöglich, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
6. Rechte an Schulungsunterlagen und Vertraulichkeit
6.1 Ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Schulungsunterlagen wird eingeräumt. Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
6.2 Seminarinhalte werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
6.3 Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im Einzelvertrag.
7. Schutzrechte Dritter und Freistellung
7.1 Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, verletzt und machen Dritte Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend, ist Berger berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder:
- das Recht zur Nutzung der Leistungen in unveränderter Form zu verschaffen, oder
- die Leistungen so anzupassen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, wobei die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erhalten bleiben.
7.2 Darüber hinaus wird Berger den Auftraggeber im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 8 (Haftung) von geltend gemachten Ansprüchen Dritter freistellen, sofern:
- der Auftraggeber Berger unverzüglich schriftlich über den geltend gemachten Anspruch informiert,
- der Auftraggeber in angemessener Weise mit Berger zusammenarbeitet und alle erforderlichen Informationen zur Verteidigung zur Verfügung stellt,
- der Auftraggeber es Berger ermöglicht, alle Entscheidungen über die Abwehr der Ansprüche zu treffen, und die dabei entstehenden Kosten übernimmt.
7.3 Keine Pflicht zur Abwehr besteht, wenn die Forderung des Dritten auf Folgendem beruht:
- Änderungen der Leistungen ohne Zustimmung durch Berger,
- Nutzung der Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Zweckbestimmung,
- Nutzung der Leistungen auf einer nicht freigegebenen Hard- oder Softwareumgebung.
8. Haftung und Mängel
8.1 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
8.2 Für sonstige Schäden erfolgt eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Mängel werden nach Möglichkeit durch Nachbesserung oder Ersatztermine behoben.
8.4 Verjährung von Ansprüchen: Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, verjähren innerhalb eines Jahres ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß DSGVO verarbeitet.
9.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies erforderlich ist (Trainer, externe Dienstleister).
9.3 Die Aufzeichnung einer Veranstaltung durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
9.4 Es gelten weiterhin die Datenschutzbestimmungen unter https://berger-bildungsinstitut.de/datenschutz
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Es wird deutsches Recht angewendet, soweit zwingende Vorschriften anderer Staaten dem nicht entgegenstehen.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmen innerhalb Deutschlands ist der Sitz von Berger (Kassel). Bei internationalem Sitz des Kunden wird der Geschäftssitz von Berger als Gerichtsstand herangezogen, soweit Ansprüche beruflich oder gewerblich verursacht wurden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst nahe liegende wirksame Regelung.
12. Änderungen der AGB
12.1 Berger ist berechtigt, diese AGB auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, das heißt ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile, und ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn neue technische Entwicklungen, geänderte gesetzliche Anforderungen oder Änderungen der Rechtsprechung die Anpassung der AGB erforderlich machen.
12.2 Über Änderungen wird der Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten informiert. Innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung kann der Auftraggeber den Änderungen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und werden die Leistungen nach Ablauf dieser Frist weiter in Anspruch genommen, gelten die Änderungen als für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen wirksam vereinbart. Die Mitteilung weist auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen bei Nichtwahrnehmung hin.