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Bundesweite Standorte
Staatliche Förderungsmaßnahmen für Arbeitnehmer:innen
Für berufstätige Arbeitnehmer:innen stehen verschiedene staatliche Fördermaßnahmen zur Verfügung, um eine berufliche Weiterbildung zu unterstützen – sei es bei drohender Arbeitslosigkeit, zur beruflichen Neuorientierung, bei durch den digitalen Wandel gefährdeten Tätigkeiten oder zum Erhalt des aktuellen Arbeitsplatzes.
Je nach Fördermaßnahme lassen sich bis zu 100% der Weiterbildungskosten zurückerstatten. Für diejenigen, die eine unserer Weiterbildungen selbst finanzieren möchten, bieten wir einen Nachlass von 10% auf die Kursgebühren an.
Steuerlicher Vorteil: Die Kosten der Weiterbildung lassen sich zudem steuerlich absetzen.
Kostenübernahme durch Arbeitgeber
Anteilige oder vollständige Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber
Mehr erfahrenQCG-Förderung durch die Arbeitsagentur
Dein Arbeitgeber kann über die Bundesagentur für Arbeit eine Weiterbildung bei Berger mit bis zu 100%
Mehr erfahrenFinanzierung durch Bund und Länder
Verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene
Mehr erfahrenFörderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung oder beruflicher Rehabilitation
Mehr erfahrenFörderung über den BFD für Soldat:innen
Spezielle Förderung für Soldatinnen und Soldaten durch den BFD
Mehr erfahrenViele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitenden ein jährliches Weiterbildungskontingent zur Verfügung, das zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen genutzt werden kann. Es ist zudem nicht ungewöhnlich, dass Beschäftigte proaktiv auf ihren Arbeitgeber zugehen, um eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme für eine Weiterbildung zu erwirken.
Sprich daher mit Deinem Arbeitgeber über die Relevanz einer Fortbildungsmaßnahme bei Berger – sei es zur Sicherung Deiner aktuellen Position oder zur gezielten beruflichen Weiterentwicklung. Angesichts des hohen Fachkräftebedarfs stehen die Chancen dafür besonders gut.
Vorteil: Für alle Selbstzahler, ob anteilig oder vollständig durch sich selbst oder durch den Arbeitgeber finanziert, gewähren wir einen Rabatt von 10% auf die Kursgebühren.
Möchtest du Inhalte von YouTube laden, um das Erklärvideo zur QCG-Förderung anzusehen?
Dein Arbeitgeber kann über die Bundesagentur für Arbeit eine Weiterbildung bei Berger mit bis zu 100% über das sog. “Qualifizierungschancengesetz”, kurz QCG, fördern lassen. Sprich dazu Deinen Arbeitgeber an, um gemeinsam von der staatlichen Förderung zu profitieren.
Abhängig von der Größe des Unternehmens variiert die Förderhöhe gemäß §82 SGB III:
Betriebsgröße | < 50 Beschäftigte | 50–499 Beschäftigte | ≥ 500 Beschäftigte |
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Übernahme Lehrgangskosten | 100%* | 100%* (ab 45 Jahren oder Schwerbehinderung) sonst 50% | 25%* |
Arbeitsentgeltzuschuss | 75%* | 50%* | 25%* |
Neben bundesweiten Fördermöglichkeiten bieten viele Bundesländer eigene Programme zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen an. Diese landesspezifischen Förderungen richten sich je nach Region an Beschäftigte, Arbeitssuchende oder Unternehmen – und eröffnen attraktive Chancen zur beruflichen Entwicklung.
Ob durch Zuschüsse zu Kursgebühren, individuelle Bildungschecks oder Qualifizierungsprogramme für bestimmte Branchen – die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland, bieten aber oft erhebliche finanzielle Entlastung. So kannst Du Deine Weiterbildung starten, ohne allein für die Kosten aufkommen zu müssen.
Förderprogramm | Zuschuss / Leistung | Zielgruppe / Voraussetzungen | Besonderheiten / Hinweise |
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) | 100% Förderung von Coachings, Bewerbungstrainings, Existenzgründungsberatung | Arbeitssuchende, Kund:innen der Arbeitsagentur / Jobcenter | Maßnahme muss AZAV-zertifiziert sein. Individuelle Maßnahmebewilligung notwendig. |
QCG-Förderung durch die Arbeitsagentur | Bis zu 100% Kostenübernahme je nach Betriebsgröße (25-100% Lehrgangskosten + 25-75% Arbeitsentgeltzuschuss) | Beschäftigte, deren Arbeitgeber die Förderung über die Bundesagentur für Arbeit beantragt | Abhängig von der Größe des Unternehmens variiert die Förderhöhe gemäß §82 SGB III. |
Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) | Bis zu 15.000 € Zuschuss + zinsgünstiges Darlehen, ggf. zusätzlich Unterhaltszuschüsse | Berufliche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt etc.) | Unabhängig vom Alter, Einkommen, Vermögen. Auch für Teilzeit möglich. |
Weiterbildungsprämie (nur bei Umschulung) | 1.000 € Prämie nach Bestehen der Zwischenprüfung, 1.500 € nach Abschluss | Gilt bei abschlussorientierten Umschulungen mit Bildungsgutschein | Auszahlung durch Arbeitsagentur nach Vorlage der Prüfungsnachweise |
Bildungszeit / Bildungsurlaub | Bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung jährlich für anerkannte Weiterbildungen | Beschäftigte (je nach Bundesland unterschiedlich) | In fast allen Bundesländern geregelt, außer BY & Sachsen; Weiterbildung muss anerkannt sein. |
Bundesland | Förderprogramm(e) | Zuschuss / Leistung | Zielgruppe / Hinweise |
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Baden-Württemberg | Fachkursförderung (ESF), Meisterprämie, Bildungszeitgesetz | 30–50% Kurszuschuss, 1.500 € Meisterprämie, 5 Tage Bildungsfreistellung | Beschäftigte, v. a. über 50-Jährige, Meisterabsolventen, alle Berufstätigen |
Bayern | Bildungsscheck Bayern | Bis 500 € Zuschuss | Beschäftigte, mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern, KMU bevorzugt |
Berlin | Weiterbildungsbonus Berlin | Bis 500 € Zuschuss | Beschäftigte mit Wohnsitz in Berlin |
Brandenburg | Bildungsscheck Brandenburg | Bis 70% bzw. max. 3.000 €, 2x jährlich | Beschäftigte mit Bedarf an Qualifizierung |
Bremen | – | – | Kein Landesprogramm – Nutzung der bundesweiten Bildungsprämie |
Hamburg | Weiterbildungsbonus, Meisterprämie | Bis 1.500 € (Bonus), 1.000–2.000 € Meisterprämie | Beschäftigte, KMU, Selbstständige, Handwerksmeister:innen |
Hessen | Aufstiegsprämie, Weiterbildungsstipendium | 3.500 € (Aufstieg), bis 9.135 € (Stipendium) | Erfolgreiche Fortbildungsabschlüsse (DQR 6/7), junge Talente |
Mecklenburg-Vorpommern | – | – | Kein Landesprogramm – Nutzung der bundesweiten Bildungsprämie |
Niedersachsen | Meisterprämie, Weiterbildungsprämie | 4.000 € Meisterprämie, 1.000 € Weiterbildung | Meister- und Fachabschlüsse, v. a. im Handwerk und technischen Berufen |
Nordrhein-Westfalen | Bildungsscheck NRW | 50% Zuschuss, max. 500 € | Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrer mit Einkommen < 40.000 € / 80.000 € (Paare) |
Rheinland-Pfalz | QualiScheck RLP | 60% Zuschuss, max. 1.500 € | Beruflich relevante Weiterbildungen ab 100 € Kosten |
Saarland | Aufstiegsbonus (Meisterbonus) | Einmalige Prämie (variiert) | Absolvent:innen von Aufstiegsfortbildungen |
Sachsen | Weiterbildungsscheck Sachsen, Meisterbonus | 50–70% Kurszuschuss, Meisterbonus | Einzelpersonen, Beschäftigte, Handwerksmeister:innen |
Sachsen-Anhalt | Weiterbildung Direkt | 60–90% Kurszuschuss | Beschäftigte, einkommensabhängig förderfähig |
Schleswig-Holstein | Weiterbildungsbonus SH | 50% Zuschuss, max. 2.000 € | Beschäftigte, KMU, Berufsrückkehrende, Geringqualifizierte |
Thüringen | Weiterbildungsscheck Thüringen, Berufliche Anpassungsqualifizierung | Bis 500 € (Individuell), betriebliche Zuschüsse | Privatpersonen und Unternehmen zur Mitarbeiterqualifizierung |
Individuelle Beratung zu Landesförderungen
Wir helfen Dir dabei, die passende Landesförderung zu finden – abgestimmt auf Deinen Wohn- oder Arbeitsort und Deine beruflichen Ziele.
Diese Förderung bezieht sich auf Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht weiter ausüben können und deren Erwerbsfähigkeit dadurch gefährdet oder gemindert ist.
Versicherte mit gesundheitlichem Reha-Bedarf nach Krankheit, Unfall oder chronischer Erkrankung können eine berufliche Rehabilitation beantragen.
Der Berufsförderungsdienst (BFD) begleitet Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ), in Einzelfällen auch Freiwillige, Berufsoffiziere oder Berufssoldaten, während ihrer Dienstzeit und bis zu sieben Jahre danach.
Bereits während der aktiven Dienstzeit kannst Du über den BFD interne und externe Bildungsmaßnahmen nutzen, um vorhandene Kenntnisse aufzufrischen oder neue Qualifikationen zu erwerben – und damit den Start in die zivile Arbeitswelt vorzubereiten.
Als erfahrener AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir Dir optimale Bedingungen für Deine berufliche Weiterentwicklung.
Praxisorientierte Lehrinhalte
Unsere Dozierenden verfügen über jahrelange Praxiserfahrung und legen höchsten Wert darauf, beruflich orientiertes Wissen zu vermitteln.
Lernen in kleinen Gruppen
Statt auf Selbstlernmodule orientiert sich unser Lernkonzept an kleinen Gruppen mit direkter Interaktionsmöglichkeit mit unseren Dozierenden.
Flexibler Studienort
Teilnehmer:innen können direkt von ihrem Arbeitsplatz aus per Internetverbindung an unseren Kursen teilnehmen.
Anerkannte Abschlüsse
Viele unserer Kurse schließen nicht nur mit unserem institutseigenen Zertifikat ab, sondern auch mit einem (zusätzlichen) IHK-Zertifikat.
Laptop inklusive
Auf Wunsch erhalten Teilnehmer:innen einen Laptop als Leihgerät für die gesamte Zeit ihrer Weiterbildung kostenlos zur Verfügung gestellt.
500+ Absolvent:innen
Top-Bewertungen auf Google und Trustpilot sprechen für das Berger Bildungsinstitut als Ihr Partner für berufliche Fortbildungen.
Nutze Deine Chance auf eine geförderte Weiterbildung. Wir beraten Dich gerne und finden gemeinsam den passenden Kurs für Deine Ziele.