Allgemein
Wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird, werden Angehörige häufig von einem Tag auf den anderen damit konfrontiert. Plötzlich ergeben sich rund um das Thema Pflege viele offene Fragen, die dringend geklärt werden wollen. Als Pflegeberater oder Pflegeberaterin können Sie diese Aufgabe übernehmen und den Angehörigen, Pflegenden und auch den Pflegebedürftigen selbst zur Seite stehen.
Diese Fortbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse dafür. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB X aufgebaut und umfasst "Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften", "Case Management", "Recht" sowie "Organisation und Kommunikation".