Fachkraft für Schutz und Sicherheit: Berufsabschluss nachholen
Mit 4,5 Jahren Berufserfahrung den IHK-Abschluss ohne neue Ausbildung nachholen.
Du arbeitest bereits seit mehreren Jahren im Sicherheitsdienst, hast aber keinen anerkannten Berufsabschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit? Dann musst du nicht automatisch noch einmal eine komplette dreijährige Ausbildung beginnen.
Über die sogenannte IHK-Externenprüfung können Berufserfahrene unter bestimmten Voraussetzungen zur regulären Abschlussprüfung zugelassen werden. Für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit sind grundsätzlich 4,5 Jahre einschlägige Berufstätigkeit erforderlich.
Das kann besonders für Menschen interessant sein, die bereits über die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen und seit Jahren in der Sicherheitsbranche arbeiten. Denn die §34a-Sachkunde und der anerkannte Berufsabschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit sind nicht dasselbe.
Das Wichtigste: Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein dreijähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Für die Externenprüfung werden deshalb grundsätzlich mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt. Die endgültige Entscheidung über die Prüfungszulassung trifft immer die zuständige IHK.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die IHK-Externenprüfung?
- Was ist der Unterschied zur §34a-Sachkundeprüfung?
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Welche Berufserfahrung zählt?
- Zählt Berufserfahrung aus dem Ausland?
- Welche Nachweise benötigt die IHK?
- Wie läuft der Weg zum Berufsabschluss ab?
- Wie kannst du dich vorbereiten?
- Kann die Vorbereitung gefördert werden?
- Häufige Fragen
Was ist die IHK-Externenprüfung für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit?
Der klassische Weg zum Berufsabschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit führt über eine dreijährige Berufsausbildung und die dazugehörige IHK-Abschlussprüfung.
In der Sicherheitsbranche arbeiten jedoch viele Menschen bereits über längere Zeit praktisch, ohne diesen Berufsabschluss erworben zu haben. Genau hier setzt die Externenregelung an.
Nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz können Berufserfahrene unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vorherige reguläre Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Bestehst du die Prüfung, erwirbst du den regulären Berufsabschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Externenprüfung ist also kein eigener oder vereinfachter Abschluss, sondern ein anderer Zugangsweg zur regulären IHK-Abschlussprüfung.
Wichtig: Ein Vorbereitungskurs allein berechtigt nicht zur Prüfung. Die individuelle Zulassung muss bei der zuständigen IHK beantragt und von dieser geprüft werden.
§34a oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit: Was ist der Unterschied?
Dieser Punkt ist besonders wichtig, weil die Qualifikationen häufig miteinander verwechselt werden.
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Kontrollgänge im öffentlichen Raum, der Schutz vor Ladendiebstahl oder bestimmte Tätigkeiten bei Großveranstaltungen.
Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist dagegen ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungsdauer von drei Jahren.
| §34a-Sachkundeprüfung | Fachkraft für Schutz und Sicherheit |
|---|---|
| Sachkundenachweis für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe | Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf |
| Keine dreijährige Berufsausbildung | Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre |
| Schwerpunkt auf den für die Sachkundeprüfung vorgeschriebenen Themen | Umfassendes Berufsbild mit Sicherheits-, Rechts-, Organisations- und kaufmännischen Inhalten |
| Kann für verschiedene Tätigkeiten im Sicherheitsdienst erforderlich sein | Vollwertiger IHK-Berufsabschluss |
Wenn du also bereits die §34a-Sachkundeprüfung bestanden hast und seit Jahren im Sicherheitsdienst tätig bist, kann sich die Frage stellen, ob deine Berufserfahrung inzwischen für den nächsten Schritt zu einem anerkannten Berufsabschluss ausreicht.
Die IHK weist außerdem darauf hin, dass Personen mit bestimmten anerkannten Berufsabschlüssen – darunter die Fachkraft für Schutz und Sicherheit – von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO befreit sein können.

Welche Voraussetzungen gelten für die Externenprüfung?
Die wichtigste Grundregel ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz. Für die Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer als einschlägige Berufstätigkeit erforderlich.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit dauert drei Jahre. Daraus ergeben sich grundsätzlich 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
| Voraussetzung | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Ausbildungsdauer | Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf. |
| Berufspraxis | Grundsätzlich mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufstätigkeit. |
| Tätigkeitsinhalte | Die praktische Tätigkeit muss ausreichend zum Berufsbild passen. |
| Nachweise | Berufspraxis und Tätigkeiten müssen nachvollziehbar belegt werden können. |
| Zulassung | Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige IHK. |
Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht auch Abweichungen von der regulären Mindestzeit, wenn auf andere Weise glaubhaft gemacht werden kann, dass die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit bereits vorhanden ist. Eine solche Ausnahme wird jedoch individuell geprüft und sollte nicht vorausgesetzt werden.
Welche Berufserfahrung zählt für Fachkraft für Schutz und Sicherheit?
4,5 Jahre im Sicherheitsdienst zu arbeiten bedeutet nicht automatisch, dass die Zulassung sicher ist. Entscheidend ist auch, was du während dieser Zeit tatsächlich gemacht hast.
Das Ausbildungsberufsbild der Fachkraft für Schutz und Sicherheit umfasst deutlich mehr als reine Anwesenheits- oder Kontrolltätigkeiten. Dazu gehören unter anderem Rechtsgrundlagen, Sicherheitsmaßnahmen, Kommunikation, Sicherheitstechnik, Dokumentation, Risikomanagement und betriebliche Organisation.
Relevante praktische Tätigkeiten können beispielsweise aus folgenden Bereichen stammen:
- Objekt- und Werkschutz
- Zutritts- und Zugangskontrollen
- Kontroll- und Streifendienste
- Veranstaltungs- und Personenschutz
- Umgang mit sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Bewertung von Gefährdungs- und Sicherheitssituationen
- Dokumentation und Berichtswesen
- Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitenden und Einsatzkräften
- Umsetzung von Dienst- und Sicherheitsanweisungen
- Planung oder Organisation von Sicherheitsleistungen
Je breiter und fachlich anspruchsvoller deine bisherigen Aufgaben waren, desto besser lässt sich in der Regel darstellen, welche berufliche Handlungsfähigkeit du bereits erworben hast.
Reicht jahrelanger Objektschutz automatisch aus?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn deine Arbeit auf wenige, sehr gleichförmige Tätigkeiten beschränkt war, kann die zuständige IHK genauer prüfen, ob deine praktische Erfahrung das Berufsbild ausreichend abdeckt.
Deshalb ist eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung besonders wichtig.
Zählt Berufserfahrung im Sicherheitsdienst aus dem Ausland?
Ja, auch berufliche Tätigkeiten im Ausland können bei der Prüfung der Voraussetzungen eine Rolle spielen. Das Berufsbildungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede ausländische Tätigkeit automatisch vollständig anerkannt wird. Die IHK muss nachvollziehen können, wie lange du gearbeitet hast und welche fachlichen Aufgaben du tatsächlich übernommen hast.
Wichtig bei ausländischer Berufspraxis: Sammle Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbescheinigungen, Arbeitsverträge und vorhandene Qualifikationsnachweise. Frage deine zuständige IHK frühzeitig, welche Unterlagen und gegebenenfalls Übersetzungen für die Prüfung benötigt werden.
Welche Nachweise brauchst du für die IHK?
Für die IHK muss nachvollziehbar sein, über welchen Zeitraum und in welchem Umfang du tätig warst und welche Aufgaben du übernommen hast.
Je nach zuständiger IHK können unter anderem folgende Unterlagen relevant sein:
- Arbeitszeugnisse
- Arbeitgeberbescheinigungen
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Beschäftigungsdauer und Arbeitszeit
- detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen
- Nachweise zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
- Nachweise weiterer Sicherheitsqualifikationen
- gegebenenfalls einschlägige Ausbildungszeiten
- gegebenenfalls ausländische Berufs- und Bildungsnachweise
Praktischer Tipp: Eine Bescheinigung mit „Mitarbeiter im Sicherheitsdienst“ sagt wenig über deine tatsächliche Berufserfahrung aus. Bitte deinen Arbeitgeber möglichst um eine konkrete Auflistung deiner Aufgaben, Einsatzbereiche, Beschäftigungsdauer und Arbeitszeit.
Wie kannst du den Berufsabschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit nachholen?
Wenn du deinen Berufsabschluss über die Externenprüfung nachholen möchtest, solltest du strukturiert vorgehen.
- Berufspraxis prüfen: Ermittle deine Beschäftigungszeiten im Sicherheitsdienst.
- Tätigkeiten zusammentragen: Liste auf, welche konkreten Sicherheitsaufgaben du ausgeführt hast.
- Nachweise sammeln: Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen und Qualifikationsnachweise vorbereiten.
- IHK kontaktieren: Lass deine Voraussetzungen für die Externenzulassung prüfen.
- Wissenslücken erkennen: Vergleiche deine Berufspraxis mit den Inhalten des Ausbildungsberufs.
- Prüfungsvorbereitung planen: Bereite dich gezielt auf die IHK-Abschlussprüfung vor.
- Förderung klären: Prüfe bei Bedarf einen Bildungsgutschein.
- Abschlussprüfung ablegen: Nach erfolgter Zulassung kannst du an der regulären IHK-Prüfung teilnehmen.
Warum kann eine Vorbereitung auf die Externenprüfung sinnvoll sein?
Mehrere Jahre Berufspraxis im Sicherheitsdienst sind eine wichtige Grundlage. Im Arbeitsalltag werden aber häufig nur bestimmte Teilbereiche des gesamten Berufsbildes benötigt.
Die Abschlussprüfung umfasst dagegen unterschiedliche fachliche Bereiche. Dazu gehören unter anderem Schutz und Sicherheit, situationsgerechtes Verhalten und Handeln, Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Eine strukturierte Vorbereitung kann deshalb dabei helfen, deine praktische Erfahrung mit dem theoretischen und prüfungsrelevanten Wissen zu verbinden.
| Deine Ausgangslage | Was eine Vorbereitung leisten kann |
|---|---|
| Viel praktische Erfahrung, aber wenig Prüfungstheorie | Prüfungsrelevantes Wissen strukturiert aufarbeiten |
| Überwiegend in einem Sicherheitsbereich gearbeitet | Kenntnisse aus weiteren Bereichen des Berufsbildes ergänzen |
| §34a vorhanden, aber kein Berufsabschluss | Gezielt auf die Anforderungen der regulären IHK-Abschlussprüfung vorbereiten |
Beim Berger Bildungsinstitut gibt es eine gezielte Vorbereitung auf die Externenprüfung Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Die Prüfungsvorbereitung behandelt unter anderem Schutz und Sicherheit, situationsgerechtes Verhalten und Handeln, Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Du arbeitest bereits mehrere Jahre im Sicherheitsdienst?
Prüfe zuerst deine Voraussetzungen bei der zuständigen IHK und informiere dich anschließend über eine passende Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Prüfungsvorbereitung ansehen
Kann die Vorbereitung mit Bildungsgutschein gefördert werden?
Wenn du arbeitslos oder arbeitssuchend bist oder dir Arbeitslosigkeit droht, kann eine Förderung der Prüfungsvorbereitung über einen Bildungsgutschein möglich sein.
Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, wird individuell geprüft. Dabei wird unter anderem betrachtet, ob die Weiterbildung notwendig ist und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Außerdem müssen der Bildungsträger und die Maßnahme für die Förderung zugelassen sein.
| Mögliche Förderung | Was möglich sein kann |
|---|---|
| Lehrgangskosten | Übernahme bei bewilligter Förderung |
| Weiterbildungsgeld | 150 Euro monatlich bei einer entsprechend geförderten abschlussorientierten Weiterbildung |
| Prüfungsprämie | Unter bestimmten Voraussetzungen 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung |
| Weitere Kosten | Je nach Einzelfall beispielsweise Fahrkosten, Lernmittel oder Kinderbetreuung |
Die Bundesagentur für Arbeit zählt Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen ausdrücklich zu den abschlussorientierten Weiterbildungen. Bei einer entsprechenden Förderung kann deshalb auch das monatliche Weiterbildungsgeld von 150 Euro in Betracht kommen.
Weitere Informationen findest du bei unseren Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende.
Keine automatische Förderzusage: Auch wenn eine Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist, bedeutet das nicht, dass jede Person automatisch einen Bildungsgutschein erhält. Die Entscheidung erfolgt individuell im Beratungsgespräch.
So bereitest du das Gespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter vor
Wenn du eine Förderung besprechen möchtest, solltest du möglichst konkret darstellen, warum der Berufsabschluss für deine berufliche Entwicklung wichtig ist.
- Suche nach Stellen für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit in deiner Region.
- Prüfe, welche Qualifikationen und Berufsabschlüsse Arbeitgeber verlangen.
- Vergleiche die Anforderungen mit deiner bisherigen Tätigkeit und deinen Qualifikationen.
- Stelle deine Berufserfahrung und Einsatzbereiche strukturiert zusammen.
- Lass möglichst früh von der IHK prüfen, ob eine Externenzulassung infrage kommt.
- Informiere dich über eine geeignete Prüfungsvorbereitung.
- Nimm Lebenslauf, Nachweise, Stellenanzeigen und Kursinformationen mit in das Beratungsgespräch.
Beispiel für das Beratungsgespräch: „Ich arbeite bereits seit mehreren Jahren im Sicherheitsdienst und verfüge über praktische Berufserfahrung, mir fehlt aber der anerkannte Berufsabschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ich möchte deshalb meine Voraussetzungen für die Externenprüfung prüfen lassen und mich gezielt auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereiten.“
Dein nächster Schritt: Berufspraxis und IHK-Zulassung prüfen
Wenn du bereits mindestens 4,5 Jahre im Sicherheitsdienst tätig bist und dir der formale Berufsabschluss fehlt, solltest du zunächst deine bisherige Berufspraxis vollständig zusammentragen.
Entscheidend sind nicht nur die Beschäftigungsjahre. Dokumentiere möglichst genau, welche Sicherheitsaufgaben du übernommen hast und in welchen Bereichen du eingesetzt wurdest.
Anschließend kann deine zuständige IHK prüfen, ob deine Voraussetzungen für die Externenprüfung erfüllt sind. Erst danach solltest du deine konkrete Prüfungsvorbereitung planen.
Fachkraft für Schutz und Sicherheit nachholen
Informiere dich über die Vorbereitung auf die IHK-Externenprüfung und kläre, ob der Kurs zu deiner bisherigen Berufserfahrung passt.
Kursinformationen ansehenBeratung anfragenWeiterführende Informationen
- Vorbereitung Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende
- Umschulungen beim Berger Bildungsinstitut
Häufige Fragen zum Berufsabschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Wie viel Berufserfahrung brauche ich für die Externenprüfung?
Da die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit regulär drei Jahre dauert, sind grundsätzlich mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufstätigkeit erforderlich. Über die endgültige Zulassung entscheidet die zuständige IHK.
Kann ich Fachkraft für Schutz und Sicherheit ohne Ausbildung werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du über die Externenregelung zur regulären IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden, ohne zuvor die dreijährige klassische Ausbildung vollständig durchlaufen zu haben.
Reicht die §34a-Sachkundeprüfung für den Berufsabschluss aus?
Nein. Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist kein Berufsabschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Für den Berufsabschluss ist die reguläre IHK-Abschlussprüfung erforderlich.
Zählt meine Berufserfahrung mit §34a für die Externenprüfung?
Berufserfahrung im Sicherheitsdienst kann grundsätzlich relevant sein. Entscheidend ist jedoch, welche konkreten Tätigkeiten du ausgeführt hast und ob diese ausreichend zum Berufsbild Fachkraft für Schutz und Sicherheit passen. Das beurteilt die zuständige IHK.
Zählt Berufserfahrung aus dem Ausland?
Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten beruflicher Tätigkeit im Ausland sind nach dem Berufsbildungsgesetz bei der Prüfung der Voraussetzungen zu berücksichtigen. Welche Nachweise benötigt werden und wie sie bewertet werden, klärst du mit deiner zuständigen IHK.
Ist die Externenprüfung einfacher als die normale IHK-Abschlussprüfung?
Nein. Die Externenregelung bietet einen alternativen Zugang zur regulären Abschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen werden dadurch nicht zu einer vereinfachten Prüfung.
Kann die Prüfungsvorbereitung mit Bildungsgutschein gefördert werden?
Eine Förderung kann möglich sein, wenn deine individuellen Voraussetzungen erfüllt sind und die ausgewählte Maßnahme sowie der Bildungsträger zugelassen sind. Die Förderentscheidung wird individuell getroffen.
Bekomme ich bei einer geförderten Vorbereitung Weiterbildungsgeld?
Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen gehören zu den abschlussorientierten Weiterbildungen. Bei einer entsprechenden Förderung kann aktuell ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich gezahlt werden.
