Geschrieben von Martin Bosbach

am 11. Dezember 2024

Das Qualifizierungschancengesetz – Ein Leitfaden zu Chancen, Voraussetzungen und Antragstellung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde eingeführt, um den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erleichtern. Dabei wird insbesondere die Anpassung an den digitalen Wandel sowie an veränderte Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gefördert.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die berufliche Weiterbildung in Unternehmen unterstützt. Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen können anteilig übernommen werden, um die Qualifikation der Belegschaft zu verbessern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. Dabei werden sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Betriebe adressiert.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die:

  • in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen,
  • ihre aktuellen beruflichen Fähigkeiten an neue Anforderungen anpassen müssen oder
  • eine Qualifikation für einen beruflichen Quereinstieg benötigen.

Besonderes Augenmerk wird auf Beschäftigte gelegt, die von der Digitalisierung betroffen sind oder längere Zeit keine berufliche Weiterbildung erhalten haben. Übrigens: Die Dauer der Weiterbildung muss min. 121 Stunden betragen.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Höhe der Übernahme richtet sich nach der Betriebsgröße:

  • Kleine Unternehmen (bis 10 Mitarbeiter): Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten können gefördert werden.
  • Mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter): Bis zu 50 % der Kosten werden erstattet.
  • Große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter): Bis zu 25 % der Kosten können übernommen werden.

Darüber hinaus wird ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit gewährt. Auch hier variiert die Höhe des Zuschusses je nach Größe des Unternehmens.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. Der Ablauf umfasst folgende Schritte:

  1. Kontaktaufnahme: Zunächst wird die zuständige Agentur für Arbeit kontaktiert, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Dies geschieht entweder durch den Mitarbeitenden selbst, oder über das Unternehmen bzw. einer Person, die für Weiterbildungen zuständig ist. Hierzu kann im ersten Schritt auch ein Fragebogen der Arbeitsagentur helfen.
  2. Prüfung der Voraussetzungen: Die Agentur prüft, ob die angestrebte Weiterbildung und die betreffende Person förderfähig sind.
  3. Einreichung der Unterlagen: Erforderliche Dokumente, wie ein Weiterbildungskonzept und ein Kostenvoranschlag, werden eingereicht.
  4. Bewilligung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung bewilligt, und die Weiterbildung kann beginnen.

Warum ist das Gesetz wichtig?

Das Qualifizierungschancengesetz bietet nicht nur Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden auf die Herausforderungen einer digitalisierten Arbeitswelt vorzubereiten. Es sorgt auch dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig beschäftigungsfähig bleiben. Die aktive Teilnahme an Weiterbildungen fördert zudem die berufliche Entwicklung und stärkt die Motivation innerhalb der Belegschaft.

Was ist der Unterschied zwischen dem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und dem Qualifizierungschancengesetz?

Der Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und das Qualifizierungschancengesetz sind zwei unterschiedliche Instrumente zur Förderung beruflicher Weiterbildung in Deutschland. Der Bildungsgutschein richtet sich vor allem an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen oder Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch eine Weiterbildung gesichert werden kann. Ziel ist es, durch gezielte Weiterbildungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder bestehende Arbeitsplätze zu erhalten. Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist, dass die Weiterbildung notwendig ist und sowohl die Maßnahme als auch der Bildungsträger von der Arbeitsagentur anerkannt sind. Über den Bildungsgutschein können Kosten für Lehrgänge, Prüfungen, Lernmaterialien sowie bei Bedarf auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder Unterkunft übernommen werden.

Das Qualifizierungschancengesetz hingegen richtet sich vor allem an Beschäftigte, die von den Auswirkungen des technologischen Wandels oder strukturellen Veränderungen betroffen sind. Es fördert Weiterbildungen, die auf den Erwerb neuer oder erweiterter Qualifikationen abzielen, um die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Dabei können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Unterstützung beantragen. Die Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung. Im Gegensatz zum Bildungsgutschein ist das Qualifizierungschancengesetz stärker darauf ausgerichtet, Weiterbildungen in bestehende Arbeitsverhältnisse zu integrieren und den Wandel in der Arbeitswelt aktiv zu begleiten.

Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz beim Berger Bildungsinstitut

Bei uns finden sowohl Mitarbeitende als auch bildungsunterstützende Unternehmen, die ihre Fachkräfte zukunftsfähig für sich sichern wollen, eine große Auswahl an förderbaren Weiterbildungen - in den Bereichen Gesundheit, IT und Informatik, Wirtschaft, Technik und weitere mehr. Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen und kennen die (formalen) Anforderungen für Antragsteller:innen. Dabei übernehmen wir hierzu den vollständigen Prozess - von der Kurswahl über die Antragsstellung bis hin zum eigentlichen Kursstart. Daher - unverbindlich einen Termin mit uns vereinbaren!

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Martin Bosbach

bosbach@berger-bildungsinstitut.de

Langjähriger Berufsberater mit einem reichen Hintergrund an Wissen und Erfahrung in Weiterbildung. Mit einem Master-Abschluss in Pädagogik und über 10 Jahren im Berufsberatungsfeld habe ich mich auf die Unterstützung von Klienten bei der Planung und Umsetzung von Bildungs- und Karrierewegen spezialisiert.