Allgemein

Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.

Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.

Kostenfreies unverbindliches Angebot erhalten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung wir informieren Sie gerne und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Optional für die Analyse der Arbeitsmarktsituation
Sie können Ihren Starttermin im Nachhinein ändern