Allgemein

Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran? Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.

Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.

01.08.2025 - 28.11.2025

Verfügbar

02.02.2026 - 11.06.2026

Verfügbar

03.08.2026 - 24.11.2026

Verfügbar
StartEndeVerfügbarkeit
01.08.202528.11.2025Verfügbar
02.02.202611.06.2026Verfügbar
03.08.202624.11.2026Verfügbar

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Optional für die Analyse der Arbeitsmarktsituation
Sie können Ihren Starttermin im Nachhinein ändern