Allgemein
Dieser Kurs beschäftigt sich intensiv mit der Kommunikation mit Hörgeschädigten und ist gezielt auf die Tätigkeit von Betreuungskräften ausgerichtet, um ihren Umgang mit Betroffenen sowie deren Alltag zu erleichtern. Das Thema wird umrahmt von einem Erfahrungsaustausch und Überblick über die Neuerungen im Berufsfeld sowie einer abschließenden Reflexion, sodass Sie mit neuen Eindrücken in den Arbeitsalltag zurückkehren.
- Die sieben Funktionen des Gehörs
- Das Hören als Hörgeschädigter: Verschiedene Eindrücke zusammenfügen, verarbeiten und verstehen
- Bedeutung von Hörverlust für die Betroffenen im Alltag: Soziale Ausgrenzung, akustische Barrieren, verminderte Selbstständigkeit etc.
- Kommunikationsregeln und Umgang mit Betroffenen: Allgemein, in Gruppen, außer Haus u.a. mit Bezug auf Sicherheitsaspekte, Tabus
- Gestaltungsmöglichkeiten des Umfelds von Betroffenen
Vorausgesetzt wird eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach den Richtlinien §53b SGB XI. Außerdem angesprochen sind Interessierte an den Inhalten des Moduls.
Der Kurs richtet sich an Personen mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53b SGB XI), examinierte Altenpfleger/-innen und examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessenten aus dem medizinischen- oder pflegerischen Bereich können an diesem Modul teilnehmen.
29.07.2025 - 30.07.2025
Ab ausreichender Teilnehmerzahl
05.08.2025 - 06.08.2025
Ab ausreichender Teilnehmerzahl
12.08.2025 - 13.08.2025
Ab ausreichender Teilnehmerzahl
19.08.2025 - 20.08.2025
Ab ausreichender Teilnehmerzahl
26.08.2025 - 27.08.2025
Ab ausreichender Teilnehmerzahl
Start | Ende | Verfügbarkeit |
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29.07.2025 | 30.07.2025 | Ab ausreichender Teilnehmerzahl |
05.08.2025 | 06.08.2025 | Ab ausreichender Teilnehmerzahl |
12.08.2025 | 13.08.2025 | Ab ausreichender Teilnehmerzahl |
19.08.2025 | 20.08.2025 | Ab ausreichender Teilnehmerzahl |
26.08.2025 | 27.08.2025 | Ab ausreichender Teilnehmerzahl |
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.