Allgemein
Es gibt unterschiedliche Wege, die zum beruflichen Erfolg führen – auch für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannter Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zu
Zusätzlich zu den berufsbezogenen Fachinhalten vermitteln wir Ihnen auch Qualifikationen in den Bereichen:
- Wirtschaftslehre
- Steuerlehre
- Rechnungswesen
- Personalwesen
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Für alle Interessierten, welche über eine Prüfungszulassung der IHK verfügen und Ihren Berufsabschluss nachholen möchten.
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