Deine Weiterbildung Recht in der Personalarbeit III, wichtige Gesetze und Richtlinien
Personalverantwortung im Unternehmen bedeutet, immer alle Beteiligten als mögliche Stakeholder eines Arbeitsverhältnisses –oder einer die Arbeitsverhältnisse betreffenden unternehmerischen Maßnahme – im Blick zu haben. Dazu gehören neben dem Arbeitnehmer auch Behörden, Gerichte und Institutionen, Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Verbände. Wo nötig, sind sie zu informieren oder zu beteiligen.
Diese Prozesse sind in vielen Gesetzen und Richtlinien geregelt. In diesem Aufbaumodul erhalten Sie darüber einen Überblick. Es verlässt dabei die Sachbearbeiter-Ebene und rüstet Führungskräfte und das Management für die häufigsten Fälle.
- Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitnehmervertretung, Tarifrecht
- Arbeitsgerichtsbarkeit, Streitigkeiten
- Arbeitnehmerhaftung und Betriebsübergang
- Berufsausbildung - Ausbildungsverhältnisse
- Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugendarbeitsschutzgesetz
- AGG, Schwerbehinderte, Mutterschutz und Elternzeit
- Sozialgesetzbücher (SGB) 3-12 im Überblick
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
- Arbeitnehmerüberlassung
In der Schulung Recht in der Personalarbeit – wichtige Gesetze und Richtlinien werden zentrale arbeitsrechtliche Inhalte vermittelt, die für die tägliche Personalarbeit relevant sind. Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes, der Arbeitnehmervertretung und des Tarifrechts werden systematisch behandelt, ebenso wie die Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit und die Lösung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Darüber hinaus werden Regelungen zu Arbeitnehmerhaftung, Betriebsübergang und Berufsausbildung sowie die rechtlichen Vorgaben für Ausbildungsverhältnisse vermittelt. Besondere Berücksichtigung finden Jugendarbeitsschutz, Jugend- und Auszubildendenvertretung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutz, Elternzeit und der Schutz von Schwerbehinderten.
Ergänzt werden diese Inhalte durch einen Überblick über die Sozialgesetzbücher (SGB 3–12), Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung. Ziel der Schulung ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, Personalprozesse rechtskonform zu gestalten und die relevanten Gesetze und Richtlinien sicher anzuwenden.
Nach Abschluss der Weiterbildung im Personalarbeitsrecht eröffnen sich vielfältige berufliche Perspektiven im Personalwesen von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen. Absolvent:innen sind in der Lage, Personalprozesse rechtssicher zu gestalten, arbeitsrechtliche Vorgaben umzusetzen und Konflikte oder Streitigkeiten kompetent zu begleiten. Typische Einsatzbereiche umfassen Personalverwaltung, Personalcontrolling, Recruiting, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Betreuung von Arbeitnehmervertretungen und die Umsetzung von Arbeitsschutz- und Sozialvorschriften.
Einsatzmöglichkeiten bestehen in Personalabteilungen von Unternehmen jeder Größe, in Behörden, im Bildungs- oder Gesundheitswesen sowie in spezialisierten Beratungsunternehmen. Die Weiterbildung qualifiziert zudem für verantwortliche Aufgaben im Bereich Personalmanagement, Compliance und Arbeitsrecht.
Die Verdienstmöglichkeiten variieren je nach Berufserfahrung, Unternehmensgröße und Verantwortungsbereich.
Du lernst bei uns zu festen Zeiten, i.d.R. vormittags per Live-Unterricht in einer Gruppe mit Deinem Dozierenden.
Während des Unterrichts kannst Du Fragen stellen, gemeinsam an Projekten arbeiten und einen intensiven fachlichen Austausch erfahren. Weiterhin lernst Du dann in der Selbstlernphase mit vorgegeben Aufgaben und Skripten.






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