Allgemein

Personalverantwortung im Unternehmen bedeutet, immer alle Beteiligten als mögliche Stakeholder eines Arbeitsverhältnisses –oder einer die Arbeitsverhältnisse betreffenden unternehmerischen Maßnahme – im Blick zu haben. Dazu gehören neben dem Arbeitnehmer auch Behörden, Gerichte und Institutionen, Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Verbände. Wo nötig, sind sie zu informieren oder zu beteiligen.

Diese Prozesse sind in vielen Gesetzen und Richtlinien geregelt. In diesem Aufbaumodul erhalten Sie darüber einen Überblick. Es verlässt dabei die Sachbearbeiter-Ebene und rüstet Führungskräfte und das Management für die häufigsten Fälle.

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