Allgemein
Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Bei diesem Angebot handelt es sich um einen Abendkurs: Der Unterricht und die Wissensvertiefung finden montags bis freitags von 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr statt. So lässt sich die Weiterbildung optimal mit beruflichen oder familiären Verpflichtungen vereinbaren