Allgemein
Es gibt unterschiedliche Wege, die zum beruflichen Erfolg führen – auch für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, kann als sogenannte Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ist sinnvoll, denn neben praktischen Fähigkeiten werden bei der Prüfung auch theoretische Inhalte der Ausbildung geprüft, die viele Externe bei ihren beruflichen Tätigkeiten in der Regel nicht gelernt haben.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie gezielt auf die Externenprüfung zum Personaldienstleistungskaufmann bzw. zur Personaldienstleistungskauffrau vorbereitet.