Allgemein
Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen älteren Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Weiterbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Dieser Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Dieses Modul vermittelt Ihnen zusätzlich zur Betreuungskraft weitere Kenntnisse zur Arbeit mit Senioren.
Die speziellen vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als Seniorenbetreuer (zusätzliche Betreuungskraft) in Pflegeeinrichtungen zu arbeiten. Die Grundlage nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und der enthaltene Titel Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI ermöglichen auch Beschäftigungen in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich. Somit bieten sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.